Heizöltankprüfung - Sachverständiger Regensburg Prüfung Heizöltank nach AwSV und WHG

Sachverständige Prüfung Heizöltank nach §2 Absatz 33 AwSV in und um Regensburg

Prüfung Heizöltanks

Undichte Heizöltanks gefährden Ihr Haus und das Grundwasser. Die regelmäßige Kontrolle der Tanks und des Tankraums sorgt dafür, dass die Tanks dicht bleiben und kein Heizöl austritt.
Als Sachverständige prüfen wir Ihre Heizöltanks rechtzeitig, gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Wir als Sachverständige für Heizöltanks

Als erfahrene und kompetente Sachverständige für Heizölbehälter und Gutachter nach §2 Abs. 33 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes WHG und der Verordnung für Anlagen für wassergefährdende Stoffe AwSV prüfen wir Ihren Heizöltank in Regensburg, in der Oberpfalz und Niederbayern nach TRwS 791-1 und TrwS 791-2.

Als Gutachter und Sachverständiger Heizöltank in der Oberpfalz, Niederbayern und Regensburg prüfen wir als Gutachter Heizöltanks innerhalb und ausserhalb von Hochwassergebieten nach AwSV §46 und WHG. Gerne stehen wir auch bei Inbetriebnahme und Stilllegung von Heizöltanks in und um Regensburg beratend zur Seite.

Gutachter Schäden Heizöltanks

Durch unsere langjährige Erfahrung als Schadengutachter und Sachverständige für Heizöltanks nach AwSV und WHG können wir Sie auch bei allen Arten von Schäden umfassend beraten, sowie schnelle und präzise Maßnahmen festlegen, die zur Schadensaufklärung und zur Schadensminimierung bei Austritt von Heizöl beitragen.

Unser Spezialgebiet als Sachverständige: Kunststofftanks

Wir sind auch Sachverständige und Gutachter für auch langjährige Sachverständige für Schäden an Rohren und Kunststoffen, so dass wir Sie auch hier umfassend beraten können.

Unsere besonders spezialisierte gutachterliche Beratungstätigkeit liegt im Bereich der Kunststofftanks. Hier können wir Aussagen zur Alterung und Standfestigkeit treffen, sowie Hinweise zur Restlebensdauer geben

Notwendige Prüfungen an Heizöltanks

Als zuständige Behörde sind je nach Bundesland entweder die Untere Wasserbehörde, das Landratsamt, das Bezirksamt oder das Umweltamt zuständig. In Bayern in der Regel das Landratsamt oder die Stadt. Wenn eine Tankanlagen wiederkehrend prüfpflichtig ist, erfolgt die Prüfung durch uns als amtlich zugelassene Sachverständigen und umfasst hauptsächlich:

- Eine Sichtkontrolle, die einen Eindruck vom allgemeinen Zustand der Ölanlage vermittelt.
- Die Durchsicht der vorhandenen Unterlagen, inklusive des Ergebnisses der vorherigen Prüfung.
- Die vorgeschriebenen technischen Prüfungen der Bauteile mit speziellen Prüfgeräten.

Einzelne Ergebnisse sowie das Gesamtergebnis der Prüfung werden schriftlich protokolliert, dem Betreiber erklärt und ihm abschließend in Form eines Prüfprotokolls ausgehändigt. Innerhalb von 14 Tagen sendet der Sachverständige eine Kopie des Prüfprotokolls an die zuständige Behörde.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

Mehr Infos

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