Sachverständige Prüfung Tankanlagen Heizöl nach §53 AwSV und WHG

Prüfung Tankanlagen Heizöl nach §2 Absatz 33 AwSV

Wir sind Gutachter und Sachverständige Heizöltanks nach §53 AwSV in Regensburg, der Oberpfalz und Niederbayern. Wir prüfen Ihren Heizöltank.

Notwendige Prüfungen Heizöltanks

Vor der Inbetriebnahme einer Ölheizung ist die Heizöltankprüfung durch einen Sachverständigen Pflicht. Es ist eine verpflichtende und zu dokumentierende Erstprüfung des Öltanks durch einen Gutachter nach §53 AWSV notwendig.
Danach ist eine regelmäßige Prüfpflicht nach 5 Jahren für Heizöltanks vorgeschrieben, falls diese unterirdisch sind oder mehr als 10.000 Liter umfassen.
Pflicht ist auch eine erhöhte Prüffrequenz von 2,5 Jahren nach AwSV, wenn der Heizöltank in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet aufgestellt ist.

Laut Gesetz ist die Heizöltankprüfung AwSV durch einen Gutachter gegenwärtig auf ein Intervall von fünf Jahren festgelegt. Für unterirdisch montierte Tanks aller Volumen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten ist die Prüfpflicht alle 2,5 Jahre.
Die Prüfung muss von einem nach §53 AwSV zugelassenen Sachverständigen für Heizöltanks durchgeführt werden. Vor Inbetriebnahme udn Verändern des Heizöltanks ist immer eine Prüfung udn ein Prüfbericht des Heizöltanks durch einen Gutachter nach AwSV erforderlich.

Prüffristen Heizöltanks nach AwSV

Prüffristen für Heizöltanks
- Unterirdische Heizöltanks (im Erdreich gelagert) müssen alle 5 Jahre geprüft werden.
- Oberirdische Heizöltanks (z.B. im Keller gelagert) mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen müssen alle 5 Jahre geprüft werden.
 
Prüffristen für Tankanlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten
- Unterirdische Tankanlagen (im Erdreich gelagert) müssen alle 2 1/2 Jahre geprüft werden.
- Oberirdische Tanks (z. B. im Keller gelagert) mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvermögen müssen alle 5 Jahre geprüft werden.
 
Inbetriebnahme von Heizöltanks oder Veränderung der Tanks
- Vor Errichtung der Anlage muss dies bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde angezeigt werden
- Tanks mit einem Fassungsvermögen von 1.000 Litern müssen von einem Sachverständigen vor Inbetriebnahme geprüft werden.
 

Sachverständige für Heizöltanks

Prüf- und Dokumentionsberechtigte: Nach der AwSV und den gültigen Verordnungen der Bundesländer sind nur unabhängige Sachverständige nach AwSV zur Heizötank Prüfung berechtigt. Sie fertigen einen verbindlichen und rechtsbelastbaren Prüfbericht des Heizöltanks an. Bei festgestellten Mängeln erfolgen fokussierte Nachprüfungen, bei schweren Mängeln kann eine vorübergehend Stilllegung angeordnet werden.

Prüfinhalte und Kriterien Prüfung Heizöltank

Jede professionelle Prüfung des Ötanks durch Gutachter umfasst folgende Kriterien:

- Dichtigkeit an allen Seiten
- Absenkung des Tankdachs
- Sprödigkeit bei Kunststoff- und Batterietanks
- Korrosion und Rost an Metalltanks
- Zustand der Ab- und Zuleitungen
- Dichtigkeit und Sitz der Anschlüsse
- Funktion des Grenzwertgebers
- Funktion der Füllstandsanzeige
- Funktion der Lecküberwachung an den Versorgungsleitungen
- Ölaustritt
- Schmutz- und Verstopfungsspuren in Leitungen

Grundlegendes Prüfkriterium für Heizöltanks

Bei den Sicherheitsanforderungen an eine Tankanlage steht der Umweltschutz im Vordergrund. Um zu verhindern, dass Heizöl in die Umwelt austritt, gilt für alle Tanktypen das Prinzip der doppelten Sicherheit: Der eigentliche Heizöltank wird immer durch ein zweites System abgesichert, das verhindert, dass Heizöl austritt. Entweder wird diese zweite Sicherheit durch eine zweite Hülle geschaffen oder einen Auffangraum.

Als Gutachter und Sachverständige für Heizöltanks bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Heizöltanks und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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