Prüfung Heizöltank nach AwSV und WHG

Prüfung Tanks unterirdisch und oberidisch

Prüfung von Tanks

Die in § 46 Abs. 1 AwSV geregelte Kontrollpflicht durch den Betreiber ist vor allem eine Eigenüberwachung in Form einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle des Heizöltanks. Heizöltanks sollten in regelmäßigen Abständen von etwa drei Monaten geprüft werden. Sofern es zu einem Schadensfall oder einer Störung kommt, muss die Heizöltankanlage unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden. Zu einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle gehört die Überprüfung der Dichtheit der Anlage und der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, wie etwa dem Leckanzeigegerät. Sind Ölflecken auf dem Boden oder Rostflecken auf der Anlage zu sehen? Ist der Heizöltank beschädigt, weist Risse auf oder ist verformt? Ist der Auffangraum verunreinigt oder beschädigt?
Ein Warnzeichen ist auch, wenn es auffällig nach Heizöl riecht.
Wer eine Unregelmäßigkeit am Heizöltank feststellt, sollte man unverzüglich einen Fachbetrieb nach WHG hinzuziehen. Sollte Öl austreten, muss man den Schaden melden. Anlaufstellen sind die zuständige Untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder die nächste Polizeidienststelle.
Entscheidend ist, ob man in einem Wasserschutzgebiet lebt, der Tank als Erdtank unterirdisch liegt und wie groß er ist. Erdtanks sowie oberirdische Tanks mit mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen, die in einem Wasserschutzgebiet betrieben werden, und alle Tanks mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen müssen regelmäßig mindestens alle fünf Jahre geprüft werden.

Die regelmäßige Prüfung von Öltanks:
- Unterirdische Öltanks – Erdtanks, müssen zwingend im Abstand von fünf Jahren überprüft werden. Liegen die Tanks in Überschwemmungsgebieten, muss die Überprüfung alle 2,5 Jahre stattfinden.
- Öltanks größer 1.000 Liter – sie müssen nur dann regelmäßig überprüft werden, wenn sie in Überschwemmungsgebieten aufgestellt sind. Dann ist eine Kontrolle alle fünf Jahre vorgeschrieben.
- Öltanks größer als 10.000 Liter – Überprüfung auch in Nicht-Hochwassergebieten: 5 Jahre.

Die Fachbetriebspflicht
Gemäß § 45 Abs. 1 AwSV dürfen unterirdische Heizöltanks und oberirdische Heizöltanks von mehr als 1.000 Litern Tankvolumen nur von zugelassenen Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Man spricht insoweit von der Fachbetriebspflicht. Als Fachbetrieb gilt, wer eine Zulassung nach AwSV besitzt. Nicht der Fachbetriebspflicht unterliegen die Instandhaltung und die Außenreinigung der Öltanks.

Stahltanks

Erhältlich sind von den Tankherstellern doppelwandige zylindrische Tanks. Für die Aufstellung im Keller (oberirdisch) werden auch heute noch Tanks vor Ort gefertigt. Stahlbatteriebehälter werden nicht mehr produziert.
Innenkorrosionsschäden durch Wasser sind möglich. Wasser läßt sich im Tank leicht feststellen.
Ein Abtrag durch Korrosion kann nach einer Reinigung gemessen werden. Bei rechtzeitigem Erkennen kann der Tank mit einer Beschichtung dauerhaft geschützt werden. Bei einem gleichzeitigen Mangel an der Auffangwanne empfiehlt sich der Einbau einer Innenhülle.
Ggf. sind Tanks mit einem Neuanstrich gegen Außenkorrosion zu schützen. Bei richtiger Pflege haben Stahltanks eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Eine Ausnahme bilden die Batteriebehälter, da diese nicht von Innen gereinigt und beschichtet werden können.
Der Lagerraum selbst sollte weder im Boden noch in den Wänden Risse, Setzungen, beschädigte oder fehlende, ölbeständige Beschichtungen aufweisen. Zudem sollten die Verschraubungen der Tankbestandteile auf Festigkeit geprüft werden. Die Austrittsöffnung der Lüftungsleitung sollte überdies immer gegen das Eindringen von Regenwasser geschützt sein.
Heizöltankanlagen mit unterer Umlaufleitung, wie z.B. bei Stahlblechtanks üblich und auch bei Kunststofftanks aus Anfang der 70er Jahre noch möglich, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und müssen ausgetauscht werden.

Kunststofftanks

Heutige Modelle sind geruchsgesperrt und werden mit einer werksgefertigter Wanne aus Kunststoff oder Metall ausgeliefert (Tank im Tank).
Je nach "Beladung" werden die Tanks unterschiedlich belastet. (Heben und Senken im mm-Bereich). Das Material versprödet im Alter, verformt und verfärbt sich. Es kann zum Versagen der Tankwände kommen. Kunststoffe sind lichtempfindlich.
Die Lebensdauer ist begrenzt und hängt stark von den Aufstellungbedingungen ab.
Zur Sichtprüfung des Öltanks sollte u.a. die Dichtheit des Heizöltanks, der heizölführenden Rohrleitungen sowie der Befüll- und Lüftungsleitungen geprüft werden. Sollten sich z. b. im unteren Bereich des Öltanks Beulen (sogenannte „Elefantenfüße“) ausgebildet haben, so ist dies ein Warnhinweis für zukünftige Leckagen und ein Austausch des Öltanks sollte in Betracht gezogen werden. Weitere Prüfmängel sind die Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung), diese kann zu Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-, Entnahmeleitung) führen, und eine Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung (z.B. durch Sonneneinstrahlung in den Lagerraum). Auch dies sind typische Mängel, die häufig erst bei einer Öltankprüfung entdeckt werden und vielfach zum Austausch des Kunststoff-Öltanks führen.
Werden bei der Sichtprüfung von Kunststoff- oder GFK-Öltanks dunkle Ablagerungen an den Wandungen festgestellt, so sind diese zunächst unkritisch, können aber dazu führen, dass der Füllstand nicht mehr genau von außen bestimmt werden kann. In diesen Fällen empfiehlt es sich, Füllstandsanzeiger nachrüsten zu lassen.
Alte Kunststofftanks sollten ausgetauscht werden – nicht nur wegen der Alterung, sondern auch wegen des Ölgeruchs. Moderne Tanks haben eine wirksame Diffusionssperre und Heizölgeruch ist tatsächlich von gestern.
Veraltete Heizöltanks zeigen aufgrund von Materialermüdung oft Setzungen, sprich sie sind unterschiedlich stark „abgesackt“. Dadurch setzen sich auch die Anschlüsse und Rohrleitungen mit und können undicht werden. Sogar ein Abreißen der Tankanschlüsse ist möglich. Eine Neubefüllung sollte in diesem Zustand nicht mehr vorgenommen werden.
Auch beim Volumen der Heizöltanks alter Anlagen muss man beachten, dass in Deutschland nur noch eine Heizölmenge von unter 5.000 Litern im Heizraum gelagert werden darf.

GFK Tanks

Angeboten werden einwandige und doppelwandige Batterietanks sowie standortgefertigte, doppelwandige Tanks. Moderne Erdtanks sind mit zwei GFK-Wänden, ältere Erdtanks ggf. mit Beton als Außenhülle ausgerüstet. GFK-Tanks sind formstabil. Verfärbungen und Versprödung sind durch Lichteinwirkung möglich. Bei günstigen Aufstellbedingungen haben GFK-Tanks eine ähnliche Lebensdauer wie gepflegte Stahltanks.
Einwandige Tanks werden heute nur noch mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Überdruck installiert.

Ausnahme:
Erdtanks mit Beton-Ummantelung sind nicht wasserfest. Diese haben dann grundsätzlich eine GFK-Innenwand.  Hier führen Korrosionsschäden an der Betonarmierung ggf. zur Beschädigung der GFK-Innenwand. Ein Mangel kann durch Begehung festgestellt werden. Bei unzulässiger Verformung muss der Tank stillgelegt werden.

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