Prüfung Heizöltank nach AwSV und WHG

Prüfung Tanks unterirdisch und oberidisch

Prüfung von Tanks

Die in § 46 Abs. 1 AwSV geregelte Kontrollpflicht durch den Betreiber ist vor allem eine Eigenüberwachung in Form einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle des Heizöltanks. Heizöltanks sollten in regelmäßigen Abständen von etwa drei Monaten geprüft werden. Sofern es zu einem Schadensfall oder einer Störung kommt, muss die Heizöltankanlage unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden. Zu einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle gehört die Überprüfung der Dichtheit der Anlage und der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, wie etwa dem Leckanzeigegerät. Sind Ölflecken auf dem Boden oder Rostflecken auf der Anlage zu sehen? Ist der Heizöltank beschädigt, weist Risse auf oder ist verformt? Ist der Auffangraum verunreinigt oder durch Risse udn Setzungen beschädigt? Ein Warnzeichen ist auch, wenn es auffällig nach Heizöl riecht.
Wer eine Unregelmäßigkeit am Heizöltank feststellt, sollte unverzüglich einen Fachbetrieb nach WHG hinzuziehen. Sollte Öl austreten, muss man den Schaden melden. Anlaufstellen sind die zuständige Untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder die nächste Polizeidienststelle.
Entscheidend für die Prüfung durch Sachvertständige ist, ob man in einem Wasserschutzgebiet lebt, der Tank als Erdtank unterirdisch liegt und wie groß er ist. Erdtanks sowie oberirdische Tanks mit mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen, die in einem Wasserschutzgebiet betrieben werden, und alle Tanks mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen müssen regelmäßig mindestens alle fünf Jahre geprüft werden.

Die regelmäßige Prüfung von Öltanks:
- Unterirdische Öltanks – Erdtanks, müssen zwingend im Abstand von fünf Jahren überprüft werden. Liegen die Tanks in Überschwemmungsgebieten, muss die Überprüfung alle 2,5 Jahre stattfinden.
- Obefrirdische Öltanks größer 1.000 Liter – sie müssen nur dann regelmäßig überprüft werden, wenn sie in Überschwemmungsgebieten aufgestellt sind. Dann ist eine Kontrolle alle fünf Jahre vorgeschrieben.
- Öltanks größer als 10.000 Liter – Überprüfung auch in Nicht-Hochwassergebieten: 5 Jahre.

Die Fachbetriebspflicht
Gemäß § 45 Abs. 1 AwSV dürfen unterirdische Heizöltanks und oberirdische Heizöltanks von mehr als 1.000 Litern Tankvolumen nur von zugelassenen Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Man spricht insoweit von der Fachbetriebspflicht. Als Fachbetrieb gilt, wer eine Zulassung nach AwSV besitzt. Der Nachweis, dass der Betrieb ein Fachbetrieb ist, ist vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Nicht der Fachbetriebspflicht unterliegen die Instandhaltung und die Außenreinigung der Öltanks.

Stahltanks

Erhältlich sind von den Tankherstellern doppelwandige zylindrische Tanks. Für die Aufstellung im Keller (oberirdisch) werden auch heute noch Tanks vor Ort gefertigt. Stahlbatteriebehälter werden nicht mehr produziert.
Innenkorrosionsschäden durch Wasser sind möglich. Wasser läßt sich im Tank leicht feststellen.
Ein Abtrag durch Korrosion kann nach einer Reinigung gemessen werden. Bei rechtzeitigem Erkennen kann der Tank mit einer Beschichtung dauerhaft geschützt werden. Bei einem Mangel an der Auffangwanne empfiehlt sich oft der Einbau einer Innenhülle.
In feuchter Umgebung sind Tanks mit einem Neuanstrich gegen Außenkorrosion zu schützen. Bei richtiger Pflege haben Stahltanks eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Eine Ausnahme bilden die Batteriebehälter, da diese nicht von Innen gereinigt und beschichtet werden können.
Der Lagerraum selbst sollte weder im Boden noch in den Wänden Risse, Setzungen, beschädigte oder fehlende, ölbeständige Beschichtungen aufweisen. Zudem sollten die Verschraubungen der Tankbestandteile auf Festigkeit geprüft werden. Die Austrittsöffnung der Lüftungsleitung sollte überdies immer gegen das Eindringen von Regenwasser geschützt sein und entsprechend hoch montiert sein.
Heizöltankanlagen mit unterer Umlaufleitung, wie z.B. früher bei Stahlblechtanks üblich und auch bei alten Kunststofftanks noch möglich, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und müssen ausgetauscht werden.

Kunststofftanks

Heutige Modelle sind geruchsgesperrt und werden mit einer werksgefertigter Wanne aus Kunststoff oder Metall ausgeliefert (Tank im Tank).
Je nach Füllung werden die Tanks unterschiedlich belastet. (Heben und Senken im mm-Bereich). Das Material versprödet im Alter, verformt und verfärbt sich. Es kann zu einem Versagen der Tanks durch Aufplatzen kommen. Kunststoffe sind bei Bestrahlung durch Sonnenicht, zum Beispiel durch das Kellerfenster, lichtempfindlich.
Die Lebensdauer ist begrenzt und hängt stark von den Aufstellungbedingungen ab.
Zur Sichtprüfung des Öltanks sollte u.a. die Dichtheit des Heizöltanks, der heizölführenden Rohrleitungen sowie der Befüll- und Lüftungsleitungen geprüft werden. Sollten sich z. b. im unteren Bereich des Öltanks Beulen (sogenannte „Elefantenfüße“) ausgebildet haben, so ist dies ein Warnhinweis für zukünftige Leckagen und ein Austausch des Öltanks sollte in Betracht gezogen werden. Weitere Prüfmängel sind die Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung), diese kann zu Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-, Entnahmeleitung) führen, und eine Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung (z.B. durch Sonneneinstrahlung in den Lagerraum). Auch dies sind typische Mängel, die häufig erst bei einer Öltankprüfung entdeckt werden und vielfach zum Austausch des Kunststoff-Öltanks führen.
Werden bei der Sichtprüfung von Kunststoff- oder GFK-Öltanks dunkle Ablagerungen an den Wandungen festgestellt, so sind diese zunächst unkritisch, können aber dazu führen, dass der Füllstand nicht mehr genau von außen bestimmt werden kann. In diesen Fällen empfiehlt es sich, Füllstandsanzeiger nachrüsten zu lassen.
Alte Kunststofftanks über 30 Jahre sollten ausgetauscht werden – nicht nur wegen der Alterung, sondern auch wegen des Ölgeruchs. Moderne Tanks haben eine Diffusionssperre und Heizölgeruch wird wirksam verhindert.
Veraltete Heizöltanks zeigen aufgrund von Materialermüdung oft Setzungen, sprich sie sind unterschiedlich stark „abgesackt“. Dadurch setzen sich die Anschlüsse und Rohrleitungen und können durch die Bewegung undicht werden. Sogar das Abreißen der Tankanschlüsse ist möglich. Eine Neubefüllung darf in diesem Zustand nicht mehr vorgenommen werden.
Auch beim Volumen der Heizöltanks alter Anlagen muss man beachten, dass in Deutschland nur noch eine Heizölmenge von unter 5.000 Litern im Heizraum gelagert werden darf.

GFK Tanks

Angeboten werden einwandige und doppelwandige Batterietanks sowie standortgefertigte, doppelwandige Tanks. Moderne Erdtanks sind mit zwei GFK-Wänden, ältere Erdtanks ggf. mit Beton als Außenhülle ausgerüstet. GFK-Tanks sind formstabil. Verfärbungen und Versprödung sind auch hier durch Lichteinwirkung möglich. Bei günstigen Aufstellbedingungen haben GFK-Tanks eine ähnliche Lebensdauer wie Stahltanks.
Einwandige Tanks werden heute nur noch mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Überdruck installiert.

Erdtanks mit Betonummantelung sind nicht komplett wasserdicht. Hier führen Korrosionsschäden an der Betonarmierung und der Wasserdruck zur Beschädigung der GFK-Innenwand. Dieser Mangel kann durch Innenbegehung der Tanks festgestellt werden. Bei unzulässiger Verformung muss der Tank stillgelegt werden.

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