Stilllegung Heizöltank durch einen Gutachter nach AwSV und WHG

Gutachter Stilllegung von Heizöltanks nach AwSV

Wir sind Gutachter und Sachverständige nach AwSV für Heizöltanks in der Oberpfalz und Niederbayern. Wir prüfen Ihren Heizöltank zur Stilllegung nach AwSV.

Heizöl ist eine wassergefährdende Flüssigkeit. Wenn Heizöltanks nicht ordnungsgemäß stillgelegt werden, können daher große Gefahren für die Gewässer, das Grundwasser und damit auch für unser Trinkwasser ausgehen und hohe Sanierungskosten für den Verursacher entstehen.

Stilllegung Heizöltank nach AwSV

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz dürfen Sie Arbeiten an Heizölanlagen nur durch Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen lassen. Deshalb muss auch die Reinigung, sowie ordnungsgemäße Stilllegung unbedingt von einem geschulten und mit allen erforderlichen Mitteln ausgestatteten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Anlagen bis zu einem Volumen von 1000 Litern unterliegen nicht der Fachbetriebspflicht. Dies wird jedoch von uns ausdrücklich empfohlen.

Fachbetriebe nach AwSV verfügen über geschultes Personal und gewährleisten eine ordnungsgemäße Ausführung der Stilllegung und Entsorgung von Ölresten und Ölschlämmen. Es wird daher empfohlen, grundsätzlich nur Fachbetriebe für die Stilllegung eines Heizöltanks (und auch aller anderen Tanks mit wassergefährdenden Stoffen) zu beauftragen.


Ordnungsgemäße Stillegung nach AwSV

Vor dem Ausbau oder dem Entfernen von Heizöltanks oder wenn Heizöltanks nicht mehr benutzt werden sollen, ist eine ordnungsgemäße Stilllegung durchzuführen.

- Die Tanks und die Rohrleitungen müssen fachgerecht entleert und gereinigt werden.
- Der Heizöltank ist auf Undichtigkeiten zu prüfen.
- Sämtliche Ausrüstungsteile und vor allem auch die Befülleinrichtungen müssen demontiert werden.
- Alle Rohrleitungen sind abzutrennen und die Anschlüsse sicher zu verschließen.
- Der Tank muss komplett ausgebaut oder gegen weitere Benutzung gesichert werden.

Stilllegungsprüfung durch Sachverständige AwSV

Bei folgenden Anlagen ist bei der Stilllegung eine Stilllegungsprüfung durch einen nach AwSV (Anlagenverordnung) zugelassenen Sachverständigen durchzuführen:

- bei allen unterirdischen Anlagen.
- bei oberirdische Heizöltanks mit mehr als 1.000 Litern.
- bei allen oberirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten.
- wenn die Stilllegungsprüfung durch die Behörden oder in der Zulassung gefordert wird.

Prüf- und Dokumentionsberechtigte: Nach der noch bis zum Inkrafttreten der neuen AwSV gültigen Verordnungen der Bundesländer sind unabhängige Sachverständige zur Heizötankprüfung berechtigt. Sie fertigen einen Prüfbericht nach AwSV an. Bei festgestellten Mängeln erfolgen Nachprüfungen durch die Sachverständigen, bei schweren Mängeln kann eine vorübergehend Stilllegung angeordnet werden.

Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Heizöltanks und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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