Sachverständiger Heizöltank für die Prüfung nach AwSV und WHG

Prüfung von Heizöltanks durch den Betreiber

Wir sind Gutachter und Sachverständige für Heizöltanks nach AwSV in der Oberpfalz und Niederbayern. Wir nehmen die Prüfung an Ihrem Heizöltank vor, damit Sie die Genehmigung der Behörden erhalten.

Schäden Heizöltanks

Überalterte Öltankanlagen können aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses eine Vielzahl an Qualitätsmängeln bzw. Verschleißerscheinungen wie beispielsweise Verformungen oder Korrosionen der Tankwandung, defekte Abfüll- bzw. Überfüllsicherung oder ein zu geringes Rückhaltevolumen aufweisen. Die häufigsten technischen Mängel wie Risse oder Abplatzungen im Bodenbereich betreffen allerdings den Auffangraum, sodass die Gefahr eines Durchsickerns des Heizöls im Schadensfall besteht.

Prüfung Heizöltank Betreiber nach AwSV

Sie sollten Ihren Tank regelmäßig prüfen. Zu einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle gehört:
- die Überprüfung der Dichtheit der Anlage
- die Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, wie etwa dem Leckanzeigegerät.
- Sind Ölflecken auf dem Boden oder Rostflecken auf der Anlage zu sehen?
- Ist der Heizöltank beschädigt, weist Risse auf oder ist verformt?
- Ist der Auffangraum verunreinigt oder beschädigt?
- Ein Warnzeichen ist auch, wenn es auffällig nach Heizöl riecht.

Wer eine Unregelmäßigkeit am Heizöltank feststellt, muss diese unverzüglich selbst beheben oder einen Fachbetrieb hinzuziehen.

Überalterte Öltankanlagen können aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses eine Vielzahl an Qualitätsmängeln bzw. Verschleißerscheinungen wie beispielsweise Verformungen oder Korrosionen der Tankwandung, defekte Abfüll- bzw. Überfüllsicherung oder ein zu geringes Rückhaltevolumen aufweisen. Die häufigsten technischen Mängel wie Risse oder Abplatzungen im Bodenbereich betreffen allerdings den Auffangraum, sodass die Gefahr eines Durchsickerns des Heizöls im Schadensfall besteht.


Fachbetriebspflicht

Alle Arbeiten an Heizöltanks und Ölleitungen müssen von entsprechend nach dem § 3 der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Die Fachbetriebspflicht gilt ab einem Lagervolumen von mehr als 10.000 Litern. Je nach Bundesland kann diese aber auch für Tankvolumina von mehr als 1.000 Litern gelten.


Sicherung von Heizöltanks

Bei einer Öltankprüfung sollte bei einwandigen Tanks vor Allem auf den dabei gesetzlich vorgeschriebenen Auffangraum geachtet werden. Dieser sollte öldicht und eine zugelassene Beschichtung aufweisen. Zudem sollten die Tankbehälter einen ausreichend großen Abstand zu den Wänden haben.
Eine Prüfung sollte bei Vorhandensein auch die Funktionsfähigkeit selbsttätiger Überwachungseinrichtungen wie z. B. des Leckanzeigegerätes und des Grenzwertgebers (Überfüllsicherung) einschließen. Der Grenzwertgeber muss zudem eine Zulassung für den jeweiligen Tank haben.
Bei der Prüfung der Versorgungsleitung zum Brenner sollte bei einem Zweistrangsystem mit Vor- und Rücklauf darauf geachtet werden, dass die Rücklaufleitung doppelwandig mit einer Leckageüberwachung ausgeführt ist oder in einem dichten und einsehbaren Schutzrohr verlegt wurde.


Undichtigkeiten Heizöltank

Bei folgenden Anzeichen sollten Sie den Austausch des Tanks anstreben:

- Undichtigkeiten des Heizöltanks oder der Leitungen.
- Beulen im unteren Bereich des Öltanks - Elefantefüße.
- Absenken des Tankdaches.
- Versprödung, Verfärbung, Rissbildung.
- Korrosion des Tanks oder Leitungen.
- Undurchsichtigkeit des Kunststofftanks durch Ablagerungen.
- Risse der Beschichtung im Auffangraum.
- Risse und Setzungen des Auffangraums.

Bauarten Heizöltanks

Unterirdische Heizöltanks, auch Erdtanks genannt, werden aus Stahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) – als GFK-Kugeltanks oder Beton/GFK-Kugeltanks – hergestellt. Sie müssen doppelwandig oder mit einer zweiten Innenhülle ausgeführt sein und durch Leckwarngeräte (Leckanzeigegeräte) überwacht werden. Ein Leckwarngerät zeigt Undichtigkeiten an der inneren und äußeren Behälterwand selbsttätig an. Am Gerät leuchtet dann eine Warnlampe auf und ein akustisches Warnsignal wird gegeben, damit die Hausbewohner auf die Undichtigkeit aufmerksam gemacht werden. Bestehende einwandige Tanks können bleiben, sofern sie keine Schäden aufweisen. Ansonsten muss man sie entsprechend den geltenden Vorschriften nachrüsten oder sogar stilllegen. Bei einwandigen Erdtanks ist jedoch zu bedenken, dass der Prüfaufwand für solche Tanks viel aufwendiger ist, weil sie zuvor entleert und gereinigt werden müssen, was natürlich höhere Kosten verursacht. Ob sich der nachträgliche Einbau einer Innenhülle lohnt, hängt von den Kosten ab.

Bei oberirdischen Tanks unterscheidet man standortgefertigte Tanks nach Maß sowie Einzel- bzw. Batterietanks. Alle modernen Tankarten sind korrosions- und alterungsbeständig, der Grenzwertgeber schützt vor Überfüllung beim Betanken, der Füllstandsanzeiger zeigt zuverlässig den Heizölvorrat an. Doppelwandige Tanks sind stets mit einem selbsttätigen Leckanzeigegerät ausgestattet. Mittlerweile haben Batterietanks aus Polyethylen (PE), Polyamid (PA) oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) weitgehend die Stahltanks abgelöst.

Einwandige Stahltanks werden grundsätzlich in einer Rückhalteeinrichtung aufgestellt, um das Prinzip der doppelten Sicherheit zu gewährleisten. Handelt es sich um eine gemauerte Rückhalteeinrichtung, so spricht man von einem Auffangraum. Dieser darf weder Fugen noch Bodenabläufe haben. Außerdem muss das Mauerwerk mit Zementputz versehen werden, der zur besseren Haftung nur mit einer Hohlkehle – also mit einer negativen Abrundung – als Übergang zum festen Boden verputzt werden darf.
Des Weiteren muss der Auffangraum dauerhaft öldicht sein. Daher wird er bis zur Höhe des vorgesehenen Rückhaltevolumens mit einem zugelassenen ölbeständigen Anstrich oder einer speziellen zugelassenen Tankraumfolie aus PVC ausgekleidet.

Doppelwandige Batterietanks und standortgefertigte Behälter benötigen keine Öl-Auffangwanne. Auch bei GFK-Tanks darf in den meisten Bundesländern – zumindest außerhalb von Wasserschutzgebieten – darauf verzichtet werden. Dagegen sind einwandige Behälter in einer Auffangwanne aus Stahlbeton oder in einer gemauerten Wanne mit Zementverputz und einem Bodenbelag aus Zementestrich aufzustellen. Die Auffangwanne muss zusätzlich abgedichtet werden. Entweder durch einen zugelassenen ölbeständigen dreilagigen Schutzanstrich oder durch Auskleiden mit dicht verschweißten Kunststoffbahnen. Solche Abdichtungsbahnen darf nur ein anerkannter Fachbetrieb i.S. von § 19 l WHG verlegen. Im Auffangraum ist ein Ablauf unzulässig, es sei denn, er hat eine Heizölsperre.

Doppelte Sicherheit für Stahltanks mit Innenhülle: Einwandige Tanks mit einer Leckschutzauskleidung aus PVC-Folie und einem Leckanzeigegerät werden doppelwandigen Tanks im Prinzip gleichgestellt. Dabei bilden die Tankwand und die Leckschutzauskleidung einen geschlossenen Überwachungsraum, der mit einem Leckanzeigegerät (LAG) auf seine Dichtheit überwacht wird. Im Normalbetrieb leuchtet an dem LAG eine grüne Betriebsleuchte.
Im unwahrscheinlichen Falle eines Lecks tritt Heizöl in den Überwachungsraum ein und am LAG wird optischer und akustischer Alarm ausgelöst.

Doppelte Sicherheit für Erdtanks: Heutzutage werden Erdtanks grundsätzlich doppelwandig (mit Innenhülle) im Werk gefertigt und anschließend vor Ort eingebaut. Dabei bilden die beiden Tankwände einen geschlossenen Überwachungsraum, der mit einem Leckanzeigegerät (LAG) ständig auf seine Dichtheit überwacht wird. Das Leckanzeigegerät ist mit einer Saugleitung und einer Messleitung an den Überwachungsraum angeschlossen. Mittels einer Pumpe wird ein Vakuum erzeugt und aufrechterhalten. Im unwahrscheinlichen Fall eines Lecks steigt der Druck im Überwachungsraum an und das Leckanzeigegerät löst einen optischen und akustischen Alarm aus.

Prüfungen Heizöltanks nach AwSV

Heizöltanks unterliegen einer besonderen Überwachung. Die Prüfpflicht richtet sich seit 1.8.2017 nicht mehr nach der jeweiligen Landes-VAwS, sondern nach der AwSV des Bundes. Heizöltanks müssen entweder einmalig oder laufend durch amtlich anerkannte Sachverständige kontrolliert werden. Häufigkeit und Umfang der Prüfung hängen von der Größe des Öltanks und dessen Standort ab. Maßgebend ist nicht die Größe eines Einzeltanks, sondern das Volumen der gesamten Tankanlage. Der Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, dass die Prüfvorschriften eingehalten werden. Generell muss jeder neue unterirdische Heizöltank vor seiner erstmaligen Inbetriebnahme (Befüllen) überprüft werden. Die amtliche Prüfpflicht besteht auch bei Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage und nach einer wesentlichen Änderung.
Ein Heizöltank gilt als unterirdisch, wenn er ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet ist.
Bei einer oberirdischen Öltankanlage gilt die erstmalige Prüfung vor der Inbetriebnahme erst bei mehr als 1.000 Litern Inhalt. Ein Heizöltank, der im Keller aufgestellt ist, gilt als oberirdisch.


Letztmalige Prüfung bei Tankstilllegung

Will man einen unterirdischen oder einen mehr als 1.000 Liter fassenden oberirdischen Heizöltank stilllegen, muss dafür gemäß § 45 Abs. 1 AwSV ein Fachbetrieb beauftragt werden, der über die notwendige Sachkunde verfügt und eine ordnungsgemäße Entsorgung von Ölresten und Ölschlämmen gewährleistet. Nach § 46 Abs. 2 und 3 AwSV ist bei allen unterirdischen Anlagen und bei oberirdischen Anlagen außerhalb von Schutzgebieten über 10.000 Litern und in Schutzgebieten bei über 1.000 Litern Tankvolumen eine Abschlussprüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben. Er hat zu kontrollieren, ob die Tankanlage entleert und gereinigt wurde, ob Befüllstutzen abgebaut oder gegen irrtümliche Nutzung gesichert sind und ob Anhaltspunkte für eine Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen.

Umlage der Kosten für die Prüfung nach AwSV des Heizöltanks auf den Mieter

Der BGH hat zu den Reinigungskosten von Heizölanlagen entschieden: Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. Die Tankreinigungskosten können in dem Jahr umgelegt werden, in dem sie entstanden sind. (BGH, Urteil v. 11.11.2009 – VIII ZR 221/08, NJW 2010, 226). Damit ist die seitherige kontroverse Rechtsprechung hinfällig.

Die Kosten für die nach der AwSV vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen dürften im Rahmen von § 2 Nr. 4 BetrKV umlagefähig sein (Abgelehnt dagegen hinsichtlich der Gebühr für die TÜV-Abnahme eines Gastanks durch das AG Rheine, Urt. v. 10.1.1985 – 14 C 644/88, WuM 1985, 345), zumindest aber als vereinbarte sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV. Weil Öltanks in aller Regel viele Jahre lang wartungsfrei sind, entstehen sonst keine laufenden Wartungskosten. Reparaturen, wie beispielsweise der Austausch eines defekten Grenzwertgebers, sind Instandsetzungsarbeiten und fallen dem Vermieter zu Last.

Instandsetzungs- und Reparaturkosten kann man weder nach der Heizkostenverordnung noch nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen. Hier einige Beispiele: Umrüstung eines einwandigen in einen doppelwandigen Tank, Erneuerung des Leckanzeigegeräts, Einschweißen eines neuen Tankbodens, Auskleiden des Tankraums mit einer öldichten Folie, Ersatz eines Stahltanks durch einen Kunststofftank. Auch die vorherige Tankreinigung im Rahmen einer Neubeschichtung des Öltanks ist eine vorbereitende Maßnahme zur Instandsetzung und kann nicht auf den Mieter umgelegt werden (LG Frankenthal, Urt. v. 10.4.1985 – 2 S 483/84, ZMR 1985, 332 = WuM 1990, 32; AG Regensburg, Urt. v. 11.8.1993 – 9 C 2418/93, WuM 1995, 319; LG Hamburg, Urt. v. 22.6.1989 – 7 S 121/88, WuM 1989, 522). Die Kosten für die Anodenschutzanlage und die vorgehende Tankreinigung sind nicht umlagefähig, weil der Korrosionsschutz am Öltank zur Instandhaltung zählt (AG Friedberg (Hessen), Urt. v. 18.3.1998 – C 1626/ 96-17, WuM 2000, 381). Das gilt gleichermaßen für den Anstrich eines Stahltanks mit Rostschutzfarbe (AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 21.10.1981 – 6 C 233/81, GE 1981, 1119).

Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Heizöltanks und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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